Steuerruder

[296] Steuerruder (das) macht einen der wichtigsten Bestandtheile eines Schiffs aus, nämlich denjenigen, mit welchem das Schiff regiert wird, sodaß es sich nach der Willkür des das Steuerruder regierenden Steuermanns bald rechts, bald links wenden muß. Es besteht das Steuerruder aus einem breiten Holze, welches am Hintertheile beweglich befestigt ist und mit seinem Untertheile im Wasser ruht. In Bewegung gesetzt wird es durch das Steuerrad, mit welchem es in Verbindung gesetzt ist. Dasselbe befindet sich[296] hinter dem Besammaste. (Vergl. Schiff.) Bei Kauffahrern, welche kein Steuerrad haben, geschieht die Bewegung des Steuerruders durch die Rudertaljen, einfache Flaschenzüge, welche auf beiden Seiten des Steuerruders an die Seitenwände des Schiffs befestigt sind. Der Steuermann, welchem die Leitung des Schiffs anvertraut ist, muß sehr umfangsreiche Kenntnisse haben, welche man unter dem Namen der Steuermannskunst zusammenfaßt. Sie sind theils theoretische, theils praktische. Zu jenen gehören die astronomische Bestimmung der Polhöhe, der Zeit und was sonst noch zur Berechnung des von dem Schiffe zurückgelegten und noch zurückzulegenden Laufes nöthig ist. Die praktischen Kenntnisse umfassen Alles, was zur Behandlung des Steuerruders, der Segel, der Anker, zur Benutzung des Windes, zur Orientirung an den Küsten, zum Verhalten bei Ungewittern und dergl. gehört. Unter der Aufsicht des Steuermanns stehen daher alle ihm nöthigen Werkzeuge, als: Compaß, Log, die Instrumente zu der Höhenmessung, Reißzeug und Seekarten. Wenn ein Schiff mehre Steuermänner hat, so heißt der zweite der Untersteuermann, der dritte die dritte Wacht.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 296-297.
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