Todtschlag, der

[620] Der Todtschlag, des -es, plur. der doch selten vorkommt, die -schläge, die unbefugte gewaltthätige Beraubung des Lebens eines Menschen, sie geschehe nun vorsetzlich oder unvorsetzlich, oder mit welchem Werkzeuge sie wolle, ob es gleich im eigentlichsten Verstande die Beraubung des Lebens durch einen Schlag bezeichnet. Einen Todtschlag begehen; nicht thun, wie es einige Mahl in der Deutschen Bibel heißt. Ein vorsetzlicher Todtschlag, der unter dem Nahmen des Mordes am bekanntesten ist, zum Unterschiede von einem zufälligen und unvorsetzlichen. In engerer Bedeutung ist Todtschlag die unvorsetzliche Entleibung eines andern, man mag nun gar nicht Willens gewesen seyn, ihm Schaden zuzufügen, oder man mag die Absicht gehabt haben, ihm zu schaden, ohne doch ihn des Lebens zu berauben, wie z.B. in einem Zweykampfe; zum Unterschiede von einem Morde, welcher einen boshaften Vorsatz voraus setzt. S. Mord. Schon bey dem Strycker Totslac, bey dem Ottfried und in den folgenden Zeiten auch Manslahta, im Lat. Homicidium. Die R.A. todt schlagen wird von vielen sehr unrichtig als Ein Wort geschrieben, wie auch in vielen Ausgaben der Deutschen Bibel geschiehet. S. Todt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 620.
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