Todtschlag

[446] Todtschlag wird die Tödtung eines Menschen durch einen andern genannt, welche zwar mit dem Vorsatze des Tödtenden, den Andern des Lebens zu berauben, aber im Zustande der Leidenschaft, in welchem eine Überlegung nicht möglich, geschieht. Sie unterscheidet sich dadurch von dem Morde, bei welchem Vorüberlegung und bestimmte Absicht zu tödten, der Handlung vorausgegangen, und von der unvorsätzlichen Tödtung, bei welcher gar kein Vorsatz stattgefunden hatte. Früher wurde der Todtschlag mit der Hinrichtung durch das Schwert bestraft, die neuern Gesetzgebungen erkennen jedoch mildere Strafen gegen denselben.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 446.
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