Unschuld, die

[888] Die Unschuld, plur. car. eigentlich der Gegensatz der Schuld, doch nur in einigen Bedeutungen desselben. 1. Derjenige Zustand, da man keine Schuld hat, d.i. nicht die wirkende oder veranlassende Ursache eines Verbrechens oder Vergehens ist. (1) In einzelnen Fällen. Seine Unschuld beweisen, beweisen, daß man an einer verbothenen Handlung nicht Schuld ist. Sich auf seine Unschuld berufen. Wo es in engerer Bedeutung auch den Mangel des Bewußtseyns eines Versehens bedeutet. Ich trat in aller Unschuld in das Zimmer. Sie sagte in aller Unschuld u.s.f. ohne sich dabey eines Versehens bewußt zu seyn. (2) In weiterer Bedeutung, der Zustand, da man überhaupt keiner groben Vergehungen schuldig ist, wo die Unschuld in noch weiterm Verstande oft auch die Kenntniß solcher Vergehungen ausschließt. Die Unschuld ohne Verstand ist ein sehr mittelmäßiger Schatz, Gell. Unschuld lächelt sanft auf ihren Wangen, Geßn. Thränen im unschuldvollen Auge, eben ders. Man verbringe seine Jugend in Unschuld, Gell. Im engsten Verstande ist die Unschuld derjenige Zustand des Gemüthes, da es nicht allein von aller Unkeuschheit frey ist, sondern auch von den Vergehungen dieser Art keine Kenntniß hat. Der Unschuld eines Kindes ärgern. (3) Figürlich bezeichnet dieses Wort auch häufig, besonders in der edlern Schreibart, unschuldige Personen, und zwar in allen vorigen Fällen. Wo Übermuth herrscht, da findet die Unschuld wenig Schutz. Die Unschuld ärgern. 2. In weiterer Bedeutung wird es oft für Unschädlichkeit gebraucht, denjenigen Zustand zu bezeichnen, da ein Ding zur Verminderung der Vollkommenheit eines andern nichts beyträgt. Die scheinbare Unschuld des Spieles verleitet manche zur Sicherheit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 888.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: