Unschuld

[248] Unschuld, 1) der Zustand, wo bei einem Individuum der moralische Gegensatz von Gut u. Böse noch nicht zum Bewußtsein gelangt ist, wo also den meist harmlosen Handlungen kein auf Beeinträchtigung der Rechte u. des Wohlseins Anderer gerichtetes Motiv zum Grunde liegt. Außer in dem ideellen, in die Urgeschichte der Menschheit versetzten Stande der U. findet sich dieser Begriff nur mehr od. minder in den früheren Lebensjahren des Kindes realisirt, welches, ohne Ahnung eines Unterschiedes von Gut u. Bös, keiner Schuld fähig ist. Wenn mit der Erkenntniß des Bösen u. Guten jener moralische Zwiespalt eintritt, von welchem der Mensch sich durch das ganze Leben hindurch nicht völlig befreit fühlt, so wird keiner ganz rein von Schuld bleiben, u. die U. sich nur in einzelnen Lebensrichtungen noch längere od. kürzere Zeit erhalten; 2) der Zustand sittlich erzogener, jugendlicher Individuen beiderlei Geschlechtes, denen die Geschlechtsverschiedenheit u. ihre Bedeutung noch fremd sind; 3) Vereinigung der Urheberschaft od. der Theilnahme an einer äußeren Handlung, wie s.d. bei Verbrechen, bei denen jemand für schuldig od. unschuldig erklärt wird; 4) eine Handlung mit Schuld u. U. übernehmen, die Schulden (Passiva) u. das Guthaben (Activa) einer Handlung übernehmen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 248.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: