Unschuld

[530] Unschuld bedeutet nicht nur das Gegentheil von Schuld und das Freisein davon in Ansehung einer bestimmten Übelthat, deren Jemand beschuldigt worden ist, sondern auch den sittlichen Zustand des Menschen, wo er noch nicht zum Bewußtsein über den Unterschied vom Guten und Bösen gelangt ist und ohne Kenntniß der äußern Lebensverhältnisse aus harmlosen Beweggründen ebenso handelt, wie das im frühesten Kindesalter geschieht. In einem engern Verstande wird auch die Reinheit von sinnlichen oder fleischlichen Begierden von keusch und züchtig erzogenen Jünglingen und Jungfrauen als Unschuld bezeichnet. Wenn endlich vom Stande der Unschuld die Rede ist. so wird darunter der Zustand begriffen, in welchem sich in sittlicher Hinsicht die ersten Menschen zufolge der christlichen Glaubenslehre vor dem Sündenfalle befanden. Gleich den Kindern vermochten sie in der Bewußtlosigkeit über Recht und Unrecht sich noch mit keiner Schuld zu belasten, aber aus gleichem Grunde sich auch noch kein Verdienst zu erwerben. Manche Theologen schrieben der menschlichen Natur in jenem Zustande eine überaus hohe Vollkommenheit zu, die durch den Sündenfall verloren gegangen sei, und von jüdischen Lehrern wurden den ersten Menschen eine nach Meilen gemessene Größe und andere abenteuerliche Eigenschaften beigelegt. – Das Fest der unschuldigen Kindlein wird in der katholischen Kirche am 28. Dec. zum Gedächtniß der auf des Herodes Befehl in Bethlehem umgebrachten Kinder gefeiert und war schon in sehr früher Zeit üblich.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 530.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: