Weichbild, das

[1444] Das Weichbild, des -es, plur. die -er. 1. Eine Stadt mit ihrem unmittelbaren Gebiethe; besonders die Stadtflur ausserhalb der Ringmauern. Das Weichbild der Stadt Leipzig. 2. Eine Stadt. Einen Flecken zum Weichbilde machen, ihn zur Stadt erheben. 3. Der Inbegriff der Stadtgesetze oder Rechte. In den beyden letzten Bedeutungen ist es jetzt am seltensten.

Anm. Die Ableitung dieses alten Wortes ist noch dunkel und ungewiß; indem man bey nahe eben so viel Grund hat, es von vicus, im Deutschen ehedem Wiek, Weich, daher Weichhaus, das Rathhaus, abzuleiten, da es denn eigentlich das Bild einer Stadt bedeuten würde, vermuthlich so fern es zunächst auf den Stadtsiegeln angetroffen wurde; als von den geweiheten Bildern oder Crucifixen; mit welchen man ehedem die Gränze der Stadtflur zu bezeichnen pflegte. S. Wachters und Haltaus Glossar. ingleichen Assert. libertat. Reipubl. Bremens. S. 523f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1444.
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