Das Zeughaus

[472] Das Zeughaus bedeutet 1) jedes große Gebäude, worin Werkzeuge, Geräthschaften etc. aufbewahrt werden (z. B. in Seestädten die zum Bau und der Ausrüstung der Schiffe nöthigen Geräthschaften etc.); 2) im engeren Sinne ist es besonders ein Gebäude oder Magazin in Hauptstädten, mit einem großen eingeschlossenen Platz, wo das Geschütz und andre Kriegsgeräthschaften aufbewahrt werden.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 6. Amsterdam 1809, S. 472.
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