Die Actie

[9] Die Actie, 1) der Beweisbrief eines zu einer Nutzen versprechenden Unternehmung in eine Handlungs-Compagnie eingelegten Capitals und des Rechts, an den Vortheilen der Unternehmung Theil zu nehmen; 2) die eingelegte Summe selbst. – Der gewöhnliche Gegenstand solcher Compagnien sind solche Unternehmungen, deren Betrieb für die Kräfte einzelner Personen zu schwer ist. In diesem Falle sind sie allerdings nützlich; sobald sie aber Geschäfte an sich reißen, die besser und vortheilhafter durch Privadindustrie fortgehen würden, oder schon wirklich fortgehen, so sind sie schädlich. Da übrigens die Handlungs-Societäten den Eigenthümern nicht die Freiheit lassen, ihre Capitale aufzukündigen, so sind die Actien ein Gegenstand des Handels; und da sie, wegen des bald mehr bald weniger zweifelhaften Erfolgs jeder menschlichen Industrie, von veränderlicherm Werth sind, als andre öffentliche Papiere, so sollten sie billig nicht Zeichen des Werthes genannt werden. Die Actien sind eine Erfindung neuerer Zeiten. Im Jahr 1720 wurde in Frankreich, und fast zu gleicher Zeit in England, ein rasender Actienhandel getrieben, welcher einzelne Menschen übermäßig bereicherte, Tausende hingegen an den Bettelstab brachte. In Frankreich lag ein Betrug der großen Indischen Compagnie und des Hofes selbst zum Grunde (s. d. Art. Law), in England theils ein Betrug der Südsee-Compagnie, theils eine Schwärmerei für den Compagniehandel, die sich der ganzen Nation bemächtigt hatte.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 1. Amsterdam 1809, S. 9-10.
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