Actie

[20] Actie ist der Antheil an einem zu einer beabsichtigten Unternehmung eingelegten Capitale. Die Summe, welche zu der Unternehmung nöthig ist, wird gewöhnlich in gleiche Theile getheilt; wer einen solchen Theil zuschießt, erhält darüber einen Schein, welcher ebenfalls Actie heißt, und bekommt durch denselben das Recht auf den verhältnißmäßigen Antheil, die sogenannte Dividende, von dem Gewinne der Unternehmung. Kein Mitglied der Gesellschaft ist bei eintretenden Verlusten zu Zuschüssen verpflichtet, wenn nicht in dieser Hinsicht etwas Besonderes festgesetzt ist. Für die Schulden der Gesellschaft stehen die einzelnen Actionnaire nicht mit ihrem Privateigenthume, nur das Gesellschaftsvermögen ist dafür verhaftet. Der einzelne Actionnair kann nicht auf Trennung der Gesellschaft bestehen, und ebenso wenig gegen Zurückgabe seiner Actie die Einlage wieder erhalten, wol aber seine Actie veräußern. Solche Actien sind dadurch ein Gegenstand des Handels und oft Ursache schnellen Reichthums, wenn die Dividende den gewöhnlichen Zinsfuß übersteigt, aber auch ebenso schneller Armuth geworden, wenn die Unternehmung fehlschlägt. Durch Actienvereine wurden in Frankreich, und vorzüglich in England und Amerika die größten und nützlichsten Unternehmungen ausgeführt, welche sonst wol nie zu Stande gekommen wären. In Deutschland sind bis jetzt noch wenig solcher Vereine ins Leben getreten, obgleich sie hier ein weites und gewiß oft sehr lohnendes Feld vor sich hätten, wobei wir nur an die Anlegung von Eisenbahnen erinnern.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 20.
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