Dividende

[576] Dividende wird der gleichmäßige Antheil am reinen Gewinne einer auf Actien (s.d.) gegründeten Unternehmung genannt, an der allen Theilnehmern an derselben im Verhältnisse des Capitals Ansprüche zustehen, das sie dazu hergegeben haben. Daher wird auch der Betrag der Dividenden gewöhnlich nach Procenten, d.h. vom Hundert, oder wenn alle Actien auf dieselbe Summe lauten, für die Actie festgesetzt. Man versteht aber unter Dividende auch den von der Größe der Foderung, und bei Concursen (s.d.) auch von den gesetzlichen Bestimmungen, sowie außerdem von der freien Übereinkunft abhängigen Antheil, welchen ein Gläubiger aus dem Vermögen seines zahlungsunfähigen Schuldners erbält. (S. Bankrott.)

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 576.
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