Die Kammermusik

[295] Die Kammermusik nennt man, zum Unterschiede von der Kirchen- und theatralischen Musik, diejenige, welche von weniger Personen und bloß zur Uebung für Kenner und Liebhaber aufgeführt wird. Bei dieser geringen Besetzung und den wenigen Stimmen pflegen die Tonstücke für die Kammer gelehrter und künstlicher zu sein, als für die Kirche oder die Bühne, wo alles mehr einfach oder cantabel sein soll; da hingegen bei der Kammermusik der höchste Grad von mechanischer Fertigkeit, der größte Schimmer, kurz alles, was auf Bewunderung mehr als auf Rührung gerichtet ist, Statt findet. Dieser eigne Charakter der Kammermusik wird, zum Unterschiede von Kirchenstyl und Theaterstyl, der Kammerstyl genannt. Von dieser Kammermusik schreibt sich nun auch der

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 2. Amsterdam 1809, S. 295.
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