Kammermusik

[535] Kammermusik diejenige Musik, welche im Gegensatz zu der Kirchen- und Theatermusik hauptsächlich zum Privatgebrauche, höchstens zu öffentlicher Production in Concerten, bestimmt ist. Früher, besonders seit dem 16. Jahrh., hielten die Fürsten in ihren Hofgemächern ihre eigene Musik, daher der Name K. – K.us, Kammersänger.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 535.
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