Vogelfrei

[345] Vogelfrei heißt einer, der in Bann und Acht gethan worden. Besonders war in den alten Zeiten ein solcher ganz der Willkühr eines jeden Todtschlägers frei gegeben. Er wurde »aus dem Frieden in Unfrieden gesetzt, sein Leib und Leben, wie eines Vogels frei gemacht, daß ihn todt schlage, wer ihn am ersten trifft«.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 6. Amsterdam 1809, S. 345.
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