Vogelfrei

[211] Vogelfrei (lat. exlex, d. h. außerhalb des Gesetzes stehend) ist, wer des Rechtsschutzes gänzlich beraubt und aus dem allgemeinen Frieden gesetzt ist, wie dies früher bei der Oberacht (s. Acht) der Fall war, oder bezüglich dessen alle aufgefordert werden, ihn lebendig oder tot zu ergreifen, wie dies von den Verbündeten Napoleon I. gegenüber geschah, als er von Elba zurückgekehrt war.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 211.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: