Willkühr

[418] Willkühr: unter diesem Namen werden die Rechte und Verordnungen verstanden, welche gewisse Städte, oder auch ganze Gesellschaften nach ihrem eignen Belieben errichteten, oder auch mit Bewilligung ihrer Landesherrschaft einführten. Es ist dieses Wort aus Will und KöhreKühr1), d. i. Wahl, zusammengesetzt, und bedeutet also ein Recht, das aus vieler Leute Willen gekohren ist; und es erhielten in alten Zeiten mehrere Städte Deutschlands ihre eignen Stadtrechte, denen sie den Namen Willkühr ebenfalls beilegten: darum heißt es auch Markt- oder Stadtrecht. Eben daher schreibt sich auch das Sprichwort: Willkühr bricht Landrecht, d. h. die Stadtrechte haben den Vorzug vor dem Landrechte (wo mehrere Gesetze zusammenkommen).


Fußnoten

1 Das Wort Köhre hat auch noch andre Bedeutungen, z. B. die in den Stadtgesetzen bisweilen verordnete Strafe etc.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 6. Amsterdam 1809, S. 418.
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