Beilager

[212] Beilager nennt man die Vollziehung der Vermählung fürstlicher und vornehmer Personen, wie sie namentlich in früherer Zeit unter Beobachtung zahlreicher, jetzt abgekommener Förmlichkeiten und Festlichkeiten stattfand, wohin namentlich das öffentliche Beilager gehört, bei dem die vermählten hohen Personen, völlig angekleidet auf einem prächtigen Bett liegend, ihren Hofstaat empfingen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 212.
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