Beilbrief

[212] Beilbrief, Bylbrief und Bielbrief wird bei der Schiffahrt ein schriftlicher Vertrag genannt, den man über den Bau eines Schiffes mit einem Schiffzimmermanne abschließt; ferner führt diesen Namen das gerichtlich ausgefertigte Zeugniß über den Bau und die Beschaffenheit eines Schiffs, worin dessen Alter, Größe, Tragbarkeit, Segelfähigkeit und andere Eigenschaften angegeben sind. Die Kenntniß derselben ist für die Übernehmer der Versicherung (s.d.) eines Schiffes oder der darauf geladenen Güter von der größten Wichtigkeit, und es darf daher kein Fahrzeug ohne Beilbrief zum Transport von Waaren und Menschen gebraucht werden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 212.
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