Beilbrief

[500] Beilbrief, 1) (Bielbrief) Zeugniß des Schiffszimmermanns, daß der Bau eines Schiffes vollkommen vorschriftsmäßig ausgeführt worden sei. Ohne einen solchen darf kein Schiff zum Waarentransport gebraucht werden; 2) Schuldschein über Gelder, welche zu einem Schiffsbau aufgenommen worden sind; dieselben werden hypothekarisch auf das Schiff gezahlt u. die Gläubiger haben im Fall des Nichtbezahlens das erste Recht auf dasselbe.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 500.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: