Beilager

[500] Beilager, feierliche Vermählung u. Vollziehung der Ehe von Personen hoben Standes, so genannt, weil bei der Antrauung fürstlicher Bräute an die Hand eines den Bräutigam vertretenden Gesandten, dieser in vorgeschriebener Kleidung u. Rüstung auf kurze Zeit sich neben die Braut auf ein Ruhebett legte.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 500.
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