Consequenz

[461] Consequenz, aus dem Lateinischen, bedeutet Folgerichtigkeit, z.B. im Denken und Urtheilen, wenn eine aufgestellte Gedankenreihe und ein darauf gestütztes Urtheil mit dem Grundsatze, von dem man ausging, gehörig zusammenhängt, was auch logische Consequenz genannt wird; hieraus ergibt sich aber von selbst, daß diese Gedanken und Urtheile trotz aller Folgerichtigkeit nur dann auch ihrem Inhalte nach wahr und richtig sind, wenn sie aus wahren und richtigen Gründen gefolgert wurden. So lange man z.B. glaubte, die Erde stehe fest, war es sehr consequent, daraus zu folgern, daß die Sonne sich um die Erde bewege, allein gleichwol sehr unwahr. Einen consequenten Charakter legt man Jemand bei, der stets im Geiste der Grundsätze handelt und lebt, zu denen er sich einmal bekannt hat, und gibt im Allgemeinen solchen beharrlichen, kräftigen Charakteren den Vorzug vor den wankelmüthigen, veränderlichen oder inconsequenten; allein auch hier entscheidet über den guten oder bösen Gehalt der Handlungen, ob solche Personen guten oder vernunftwidrigen Grundsätzen anhängen. In rechtlicher Bedeutung wird unter Consequenz die rechtliche Nachwirkung verstanden, welche das Zugeständniß einer Handlung haben kann, insofern durch öftere Ausübung derselben ein herkömmliches Recht daraus entstehen könnte, wogegen der Bewilligende sich durch die Formel »jedoch ohne Consequenz« zu verwahren pflegt, indem dadurch die Gültigkeit des Zugeständnisses nur für den gegenwärtigen Fall beschränkt wird. – – Consequenzmacherei wird endlich das tadelnswerthe Unternehmen genannt, aus Behauptungen Anderer und meist mit Verdrehung der aus dem Zusammenhange gerissenen, von ihnen gebrauchten Ausdrücke allerlei, manchmal weit hergeholte Folgerungen zu ziehen, welche Jene verdächtigen, widerlegen oder auch nur lächerlich machen sollen.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 461.
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