Diffamation

[568] Diffamation nennt man nach dem Lateinischen die Verbreitung nachtheiliger Gerüchte über Jemanden, was entweder durch Nachsagen wirklicher Verbrechen oder Vergehen oder darin bestehen kann, daß man sich Ansprüche an ihn zu haben berühmt und ihn dadurch in dem Lichte eines bösen Schuldners oder säumigen Erfüllers eingegangener Verpflichtungen erscheinen läßt. Dergleichen üble Nachreden braucht sich Niemand gefallen zu lassen und die Gesetze haben Mittel und Wege angewiesen, um sich gegen solche Schmähungen und Verleumdungen zu schützen. Es steht dem Gekränkten die sogenannte Diffamationsklage zu, durch welche er Denjenigen, der ihn verleumdet oder sich gewisser Ansprüche berühmt hat, gerichtlich zwingen lassen kann, entweder seine Behauptungen zu beweisen oder gänzlich zu schweigen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 568.
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