Diffamation

[904] Diffamation (lat., Defamation), Verbreitung einer übeln Nachrede gegen jemand, Verleumdung (s. Beleidigung), dann aber auch die gegen andre ausgesprochene Berühmung, an einen Dritten einen Anspruch zu haben. Die zuletzt genannte D. berechtigte nach früherm Rechte den dadurch Betroffenen zur Provokationsklage (s.d.), durch die der Gegner zur gerichtlichen Geltendmachung seines Anspruchs genötigt werden konnte. Im neuern Recht ist an die Stelle der Provokation die Feststellungsklage (s.d.) getreten. Diffamatorisch, ehrenrührig, verleumderisch; diffamieren, verleumden, in übles Gerede bringen; Diffamie, ehrenrührige Äußerung, Beschimpfung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 904.
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