Exeludiren

[710] Exeludiren ist gleichbedeutend mit ausschließen, absondern, Jemanden aus einem Vereine entfernen; Exclusion heißt daher die Ausschließung und exclusive ausschließlich. Zuweilen werden auch Menschen exclusiv genannt, welche aus engherzigen und eigennützigen Beweggründen Denen, welche nicht bevorzugten Ständen und Körperschaften angehören, keine Ansprüche auf gewisse Vortheile, Aemter u.s.w. zugestehen wollen. Endlich wird Exclusive noch das den Königen von Frankreich und Spanien, und seit Auflösung des deutschen Reichs, dem Kaiser von Östreich zustehende Recht genannt, bei Papstwahlen gegen die Ernennung eines Cardinals protestiren zu dürfen, was immer vor Anfang der Wahl geschieht.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 710.
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