Freihafen

[107] Freihafen ist ein außer der Zolllinie liegender Hafen, in welchen Schiffe aller Nationen frei und ohne Zoll einlaufen und ihre Ladungen niederlegen können, welche seewärts wieder, ohne Abgaben zu zahlen, ausgeführt werden. Solche Häfen sind ein wichtiges Beförderungsmittel des Handels und zugleich für die Orte, welche sie besitzen, eine vorzügliche Quelle des Wohlstandes.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 107.
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