Gemein

[175] Gemein kann entweder so viel wie niedrig bedeuten, und dann steht ihm »edel« entgegen (weil das Edle seltener ist als das Unedle, so heißt dieses das Gemeine), oder mit allgemein gleichbedeutend sein. In letzter Bedeutung spricht man z.B. von einem gemeinen Menschenverstande u.s.w. Unter gemeinem Rechte versteht man vorzugsweise das römische Recht (s.d.), insofern es das in Deutschland allgemein geltende Recht ist.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 175.
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