Junta

[519] Junta, d.h. Vereinigung, wird in Spanien jede Versammlung bevollmächtigter Männer zu Fassung politischer Beschlüsse genannt. Vorzugsweise waren es die Versammlungen der Cortes, welche diesen Namen erhielten. Häufig sind aber in früherer und neuerer Zeit auch in den einzelnen Provinzen Junten zusammengetreten, theils um das politische Interesse der herrschenden Regierung, aber auf eine den örtlichen Verhältnissen angemessenere Weise in Ausführung zu bringen, theils in Opposition mit der Regierung, durch welche man das provinzielle Interesse gefährdet glaubt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 519.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: