Junta [1]

[379] Junta (span., spr. chún-), Vereinigung, dann Ratsversammlung, wie z. B. Stadtrat, oder Ausschuß, insbes. aus Wahl hervorgegangener Ausschuß; in Spanien eine zur Erledigung gewisser Staatsangelegenheiten oder zur Regierung selbst berufene Versammlung, sei es, daß sie ohne den Monarchen aus eigner Machtvollkommenheit von den Vertretern der Nation gebildet oder von dem Regenten ernannt ist. Am berühmtesten sind: die von Karl II. berufene »große J.«, aus Staatsmännern bestehend, welche die Kompetenz der Inquisition zu bestimmen hatten, die von Napoleon I. 1808 zur Ausarbeitung einer neuen Verfassung nach Bayonne berufene J. und endlich die 1808 von den Spaniern zur Leitung des Freiheitskampfes erwählte Zentraljunta mit ihren Provinzialjunten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 379.
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