Maire

[27] Maire ist seit 1789 der amtliche Name der Gemeindevorsteher in Frankreich, die anfänglich von jeder Gemeinde gewählt wurden; die Constitution von 1793 übertrug der Regierung das Recht, sie zu ernennen und jetzt werden sie in Städten von mehr als 2000 Einw. vom Könige, in kleinern Orten von dem Präfecten des Departements (s.d.) bestellt. In Paris hat jeder der zwölf Stadttheile seinen besondern Maire, und alle zusammen sind dem Präfecten des Seinedepartements und dem Policeipräfecten untergeordnet; in andern großen Städten haben sie je nach der [27] Größe der Bevölkerung einen oder mehre Adjuncten oder Amtsgehülfen.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 27-28.
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