Major

[29] Majōr (der) geht unter den Offizieren unserer stehenden Heere zunächst dem Hauptmann voran und bildet den untersten Grad der Stabsoffiziere. Die Majors sind entweder Bataillonscommandanten oder zum Beistand und Ersatz derselben bestimmt und führen in einigen Armeen bei der Reiterei auch den Titel Obristwachtmeister. In Festungen heißt derjenige Offizier Platzmajor, welcher den täglichen Dienst der Truppen besorgt, die Wachen vertheilt, die Gefangenen beaufsichtigt und den Stand der Besatzung stets am genauesten kennt. Gewöhnlich erhält ein Hauptmann und nur in größern Festungen ein Stabsoffizier diesen Auftrag.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 29.
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