Park

[417] Park bedeutet einen von Mauern oder auf andere dauerhafte Weise umschlossenen weiten Raum, welcher als Thiergarten zum Hegen von Wild dient, daher Gehölz, Wiesen, Feld und Gewässer, auch wol passende Gebäude enthält und nach dem in dieser Beziehung von den Engländern gegebenen Beispiele zugleich malerisch angelegt ist. Man nennt jedoch Park auch ähnliche Anlagen bei den Landsitzen und Schlössern der Vornehmen und Reichen, welche den Zweck, Wild zu hegen, nicht haben und nur Lustgärten im großen Style sind, wie z.B. der berühmte Park bei Wörlitz im Dessauischen und der des Fürsten Pückler zu Muskau im rothenburger Kreise der preuß. Provinz Schlesien. Endlich versteht man darunter überhaupt blos eine Gartenanlage nach engl. Art. – Ein Artilleriepark heißt eine größere oder kleinere Vereinigung von Geschützen und dem dazu gehörigen Fuhrwerk und sonstigen Material, und ein Belagerungspark begreift das gesammte Geschütz nebst Munition und allem Artilleriematerial, welches zu Unternehmung einer Belagerung erfoderlich ist.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 417.
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