Profess

[582] Profess, ein lat. Ausdruck, der Bekenntniß heißt, wird in der katholischen Kirche das Ordensgelübde genannt, welches Mönche und Nonnen nach zurückgelegtem Noviziat bei erfolgendem Eintritt in einen geistlichen Orden feierlich ablegen, was man Profeß thun oder leisten nennt. (S. Gelübde.) Aus gleicher Quelle stammt auch Profession, d.h. Das, wozu sich Jemand bekennt, was er treibt, namentlich so viel wie Handwerk, und daher Professionist ein Handwerker. Von Etwas Profession machen heißt, es als Hauptgeschäft und Erwerbsquelle betreiben. – Professor ist der gewöhnliche Titel der an Universitäten mit Besoldung angestellten und zu bestimmten öffentlichen Vorlesungen verbundenen Lehrer in den vier Facultäten. Sie werden ordentliche Professoren (Professores ordinarii) zum Unterschiede von jüngern Universitätslehrern genannt, welchen wegen bewiesener Tüchtigkeit der Titel eines außerordentlichen Professors (Professor extraordinarius) ertheilt wird mit der Aussicht auf Anstellung bei Erledigung eines Lehramts oder einer Professur in der Facultät ihres Faches. Jetzt führen übrigens auch viele Lehrer an gelehrten Schulen und an Kunstakademien den Professortitel.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 582.
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