Salvegarde

[28] Salvegarde oder Sauvegarde heißt eine Wache, welche einem bestimmten Orte oder einer bestimmten Person beigegeben wird, um zum Schutze gegen die eignen Leute zu dienen, z.B. bei Plünderungen. Die Salvegarde muß eine schriftliche Beglaubigung von dem Befehlshaber haben; sie zu verletzen, zieht Todesstrafe nach sich. Statt der Wache kann auch schon ein von dem Befehlshaber erlassener Schutzschein dienen, welcher auch Salvegarde heißt. Sobald feindliche Truppen einen Ort einnehmen, in welchem sich eine Salvegarde befindet, so wird diese nicht kriegsgefangen gemacht, sondern frei entlassen. In einigen Gegenden wird auch eine zur Fortschaffung der Bettler beauftragte Policei, wache Salvegarde genannt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 28.
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