Section

[149] Section, Obduction, Leichenöffnung sind die üblichen Benennungen für die kunstgemäße Zerlegung des Körpers Verstorbener, welche unternommen werden, um den Zustand der Eingeweide desselben, nach Erforderniß aber auch sämmtlicher zu ihm gehörigen Organe, und dadurch vielleicht zugleich die Natur einer im Leben nicht zu enträthselnden Krankheit oder eine zweifelhaft gebliebene Todesart kennen zu lernen. Des Wortes Obduction pflegt man sich jedoch nur zur Bezeichnung gerichtlicher Leichenöffnungen zu bedienen. Die Öffnung eines Verstorbenen darf nie unmittelbar nach dem Eintritte des Todes, sondern immer erst dann vorgenommen werden, wenn die allgemeinen Zeichen des Todes nicht länger an dem wirklich erfolgten Ableben zweifeln lassen. Der eigentlichen Section, die an einem möglichst hellen, geräumigen und lustigen Orte anzustellen ist, muß eine äußere Untersuchung oder Besichtigung des Leichnams vorausgehen. Diese hat die Größe, das Alter, das Geschlecht, den Bau und die Körperbeschaffenheit des Verstorbenen zu berücksichtigen, in gerichtlichen Fällen auch noch die Kleider, Umgebungen, Lage und Ort der Auffindung der Leiche, ganz besonders aber etwa bemerkbare Verletzungen, über deren Umfang und Beschaffenheit man sich sogleich durch einen oder mehre Einschnitte näher zu unterrichten sucht. Die eigentliche Section oder innere Leichenuntersuchung betrifft hauptsächlich die Kopf-, Brust-, Unterleibs- und Rückgrathshöhle, kann aber in besondern Fällen auch die Eröffnung der Nasenhöhle, des innern Gehörganges, des Mundes, Schlundes und Kehlkopfes erfodern.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 149.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: