Selbstherrscher

[161] Selbstherrscher, Autokrat oder Autokrator, bezeichnet einen unumschränkten Beherrscher eines Staates, der also in seiner Person die gesetzgebende und die vollziehende Gewalt vereinigt. Die Staatsform der Autokratie, Selbst- oder Alleinherrschaft haben alle morgenländ. Staaten, während unter den europ. Fürsten nur der Kaiser von Rußland sich Selbstherrscher nennt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 161.
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