Todtengerichte

[445] Todtengerichte waren bei den alten Ägyptern, namentlich in der. Hauptstadt Memphis üblich. Sie fanden bei dem See Möris vor 40 Richtern statt, vor welche der Leichnam des Verstorbenen gebracht wurde und vor welchen Jeder seine Klage erheben konnte. Ebenso stand es Jedem frei, den Angeklagten zu vertheidigen. Wurde der Verstorbene als gerecht anerkannt, so wurde er feierlich bestattet, blieb aber eintage Anklage auf ihm haften, fand sich kein Vertheidiger des Angeklagten, so blieb der Angeklagte unbestattet. – Noch gegenwärtig werden in England über Ermordete Todtengerichte gehalten. Eigne königl. Beamte, Coroners genannt, haben mit 12 Geschworenen alle Umstände zu untersuchen und danach eine Entscheidung (Verdict) abzugeben, ob der Ermordete durch seine eigne oder durch fremde Hände getödtet worden ist.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 445.
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