Unisono

[528] Unisono ist ein ital., in der Musik üblicher und so viel wie im Einklange bedeutender Ausdruck. Er bezeichnet zunächst das Zusammenklingen zweier Töne von gleicher Höhe und Tiefe, also zweier einander völlig gleicher, aber von zwei Stimmen ausgeführter Töne. Sodann wird dieser Ausdruck angewendet, wo in einem mehrstimmigen Musikstücke alle Instrumente oder Stimmen eine und dieselbe Melodie, gleichviel ob in derselben, in einer höhern oder tiefern Octave ausführen, und es wird daher in der Partitur (s.d.) dann die Melodie auch blos für eine Stimme niedergeschrieben und bei den andern nur mit all'unisono bezeichnet.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 528.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: