Verruf

[595] Verruf bedeutet überhaupt so viel wie schlechter Ruf, daher verrufen sein Dasselbe ist, wie in schlechtem Rufe stehen. Verrufene Münzen sind entweder gänzlich verbotene oder im Werthe öffentlich herabgesetzte. In der auf Universitäten herkömmlichen Studentensprache heißt Verruf oder eigentlich ein anderer etwas unsauberer Ausdruck, einen Wirth, ein Wirthshaus, einen Handwerker wegen schlechter Bedienung oder unartiger Behandlung der Studenten des Besuchs derselben so lange für unwerth zu erklären, bis Besserung versprochen oder Genugthuung gegeben worden ist. Vermuthlich rührt der gröbere und älteste Ausdruck von einem im 13. Jahrh. schon bekannten Policeigesetz her, welches das Ausschenken von schlechtem Bier mit Ausstellung auf einem Misthaufen bedrohte. Auch die Studenten und Studentenverbindungen erklärten sich untereinander in Verruf, z.B. wegen Feigheit in Duellsachen, und wer Umgang mit einem Verrufenen pflog, kam ebenfalls in Verruf. Selbst Vorlesungen einzelner Professoren und ganze Universitäten wurden in Verruf erklärt, welcher Misbrauch strenge Strafbestimmungen wider Verrufserklärungen zur Folge gehabt hat.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 595.
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