Asyl

[114] Asȳl (grch.), Freistätte, wo Verfolgte, selbst Verbrecher, Sicherheit finden. Das Asylrecht hatten bei den Alten die Tempel, später die christl. Kirchen, auch die Wohnungen der Gesandten; jetzt aufgehoben. Eine besondere Art des A. ist der Schutz, den ein Staat den in einem andern Staate aus polit. oder religiösen Gründen Verfolgten gewährt. – A. heißen auch Wohltätigkeitsanstalten zur Aufnahme notleidender Personen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 114.
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Marx, Reinhard

Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht

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