Drakon

[456] Drakon (Drako), athen. Gesetzgeber, der um 621 v. Chr. die erste Aufzeichnung des geltenden Landrechts vornahm; wegen der Strenge dieses Rechtsbuches (»mit Blut geschrieben«) spricht man noch heute von drakōnischer Strenge und drakonischen Gesetzen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 456.
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