Drākon

[169] Drākon, athen. Gesetzgeber, bewirkte als Archon um 624 v. Chr. eine neue Regelung der Rechte der Bürger sowie eine schriftliche Auszeichnung der Rechtsgewohnheiten, namentlich des peinlichen Rechts. Sprichwörtlich war schon im Altertum die übergroße Strenge (drakontische oder drakonische Strenge) dieser Gesetze; weil der Tod fast für alle Vergehen als Strafe festgesetzt war, sagte man, sie seien mit Blut geschrieben. Bei solcher Beschaffenheit war die Gesetzgebung Drakons nicht geeignet, eine dauernde Regelung der innern Verhältnisse herbeizuführen, und umßte daher nach 30 Jahren der Gesetzgebung Solons weichen. Eben darum ist über das Einzelne seiner Gesetze wenig bekannt und ein sicheres Urteil nicht möglich. Dauer hat nur seine Scheidung der verschiedenen Fälle der Tötung und die Regelung des Sühne- und Prozeßverfahrens gehabt, wodurch die Willkür der Richter beschränkt wurde.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 169.
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