Geheimer Rat

[654] Geheimer Rat, Geheimes Kabinett, früher in mehrern deutschen Staaten die oberste, nicht verantwortliche Behörde unter Vorsitz des Fürsten. Gegenwärtig ist G. R. bloßer Titel. – Über den engl. G. R. s. Großbritannien und Irland (Verfassung).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 654.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: