Geheimer Rath

[35] Geheimer Rath, in mehren deutschen Staaten mit dem Ministerium die höchste Staatsbehörde, deren Sitzungen der Fürst beizuwohnen pflegt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 35.
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