Geheimer Rath

[60] Geheimer Rath, 1) in Österreich, Preußen, Sachsen u.a. deutschen Staaten Titel der obersten Staatsbeamten, z.B. der Minister, Präsidenten etc. Hat ein solcher G. R. Sitz u. Stimme im Ministerium, so wird dies meist durch den Zusatz wirklicher G. R. ausgedrückt, während G. R. ohne Zusatz gewöhnlich blos Titel ist. Der wirkliche G. R. hat das Prädicat Excellenz. In Preußen gibt der Titel G. R. nur den Rang über dem Hofrath u. unter dem Regierungs- od. Oberlandesgerichtsrath. Er ist hierübrigens nur Titel; 2) so v.w. Geheimerath.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 60.
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