Kaiserschnitt

[916] Kaiserschnitt (Sectĭo caesarĕa), operative Eröffnung des Leibes und der Gebärmutter behufs Herausnahme der Leibesfrucht, wird mit Einwilligung der Mutter vorgenommen bei hochgradiger Verengerung des Beckens, muß behufs Lebensrettung der Frucht gesetzlich sofort erfolgen bei Schwangern, die nach der 27. Schwangerschaftswoche streben. – Vgl. Dührssen (1893).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 916.
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