Kaiserschnitt

[225] Kaiserschnitt (Sectio caesarea, Laparohysterotomia), diejenige geburtshülsliche Operation, mittelst welcher das Kind durch eine in die Bauchdecken u. die Gebärmutter kunstgerecht gemachte Öffnung ans Licht befördert wird. Der K. macht sich nöthig bei solcher Beckenenge, daß ein reifes Kind, dessen Leben aber durch Untersuchung festgestellt ist, nur durch Tödtung des Kindes mittelst der Zerstückelung desselben auf dem natürlichen Wege entwickelt werden kann od. nach erfolgtem Tode einer Hochschwangern od. Gebärenden, bei welcher das Kind weder durch Wendung u. Extraction, noch durch die Zange schnell u. sicher genug zu Tage zu fördern ist. Es gilt dies jetzt noch als medicinisch-polizeiliche Verordnung u. wurde schon von Numa Pompilius (Lex regia) eingeführt. Der K. darf an einer psychisch gefunden Mutter nicht unternommen werden, wenn sie denselben auf den gemachten Vorschlag nach gewissenhafter Darstellung der Gefahr ausdrücklich verweigert. Die Richtung des Schnittes ist nach den Ansichten verschieden; dem Schnitte in der weißen Bauchlinie u. dem Seitenschnitte (neben dem ersteren) wird der Vorrang zuerkannt u. zwar weil hier keine bedeutenden Gefäße verletzt werden, die Schnitte in Bauchwand u. Gebärmutter parallel sind, die Wunde schneller heilt, festen vernarbt u. nicht so leicht zu Darmvorfällen Anlas gibt u. der Ausfluß der Wundflüssigkeiten mehr begünstigt wird, als bei den anderen Arten der Schnittführung (Querschnitt, Diagonalschnitt, Schnitt auf den Kopf des Kindes) Die Operation des K-s wird am liebsten gegen Ende der zweiten Geburtsperiode vorgenommen, weil man dann noch auf hinreichend starke Contraction der Gebärmutter nach Entfernung des Kindes rechnen kann, wodurch nicht nur die Schnittwunde verkleinert, sondern auch die Blutung aus den Adern der Gebärmutter gemindert wird. Nachdem die Blutung gestillt ist, geht man an die Schließung der Bauchwunde mittelst blutiger Hefte. Stellt sich durch Untersuchung des Beckens zeitig genug heraus, daß das ausgetragene Kind die Beckenenge nicht passiren kann, so ist zur Ersparung des für die Mutter in den meisten Fällen tödtlichen K-s die künstliche Frühgeburt (s.d.) vorzuziehen. Die Literatur über den K. findet sich zusammengestellt in Busch, Lehrbuch der Geburtskunde, 5. Aufl. 1849.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 225.
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