Frühgeburt

[770] Frühgeburt, 1) so v.w. Fehlgeburt, 2) (Künstliche F.), das geflissentliche Bewirken eines zeitigen Abgangs der Leibesfrucht im 8. Monat, wenn man fürchtet, daß ein reifes Kind wegen Mißgestaltung des Beckens der Mutter, namentlich Verengerung der Conjugate bis auf 31/2–3 Zoll, auf gewöhnlichem Wege ohne Anwendung schlimmerer blutiger Operationen geboren werden könnte; kann (aber nicht ohne Gefahr) durch allmählige Ausdehnung des Muttermundes u. durch künstliche Entbindung durch die Wendung od. Zange bewirkt werden, milder aber durch Öffnung der Eihäute mittelst eines durch den Muttermund eingeführten Troikars nach vorhergegangener Erweiterung des Muttermundes mit Preßschwamm u. dadurch bewirktes Ausfließen des Schafwassers, worauf dann die Geburt meist nach 2–5 Tagen von selbst erfolgt. Die Operation bringt seltener der Mutter, öfter aber dem Kinde Gefahr. Vgl. Reuß, Die künstliche F., Augsb. 1820.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 770.
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