Landwirtschaftsrat

[15] Landwirtschaftsrat, Deutscher, die 1872 nach dem Vorbild des preuß. Landesökonomiekollegiums (s.d.) begründete, von den landw. Zentralvereinen aller deutschen Staaten gewählte Körperschaft zur Vertretung der landw. Interessen auf dem Gebiete der Gesetzgebung, besteht aus 74 Mitgliedern. Sitz in Berlin. Seit 1898 besteht auch in Österreich ein L.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 15.
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