Oberkriegsgericht

[294] Oberkriegsgericht, bei den deutschen Generalkommandos und dem Oberkommando der Marine gebildete Gerichte zur Entscheidung über die Berufung gegen die Urteile der Kriegsgerichte in erster Instanz; ihnen sind die Oberkriegsgerichtsräte beigeordnet.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 294.
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