Presse [2]

[451] Presse, von der Buchdruckerpresse hergenommene Bezeichnung der Gesamtheit der durch den Druck verbreiteten Schriften und die darin sich offenbarende geistige Bewegung; im engern Sinne s.v.w. Tagesliteratur (periodische P., Zeitungs-P.). Sie war früher durch die Zensur (s.d.) und andere polizeiliche Präventivmaßregeln (Konzessionsnachsuchung, Kautionsstellung, Zeitungsstempel etc.) sehr beschränkt; dagegen erkennt die neuere Preßgesetzgebung fast überall, insbes. auch im Deutschen Reich durch das Preßgesetz vom 7. Mai 1874, die Preßfreiheit prinzipiell an und richtet sich nur gegen die mittels der P. verübten wirklich strafbaren Handlungen, während durch einige polizeiliche Vorschriften (Nennung der bei Herstellung und Ausgabe von Druckschriften beteiligten Personen, Hinterlegung eines Exemplars jeder Nummer bei deren Ausgabe, Aufnahme von Berichtigungen etc.) dem Mißbrauch der Preßfreiheit vorgebeugt werden soll. Die Übertretungen dieser Vorschriften heißen Preßpolizeivergehen (eigentliche Preßdelikte), im Gegensatz zu den der Kompetenz der ordentlichen Gerichte unterliegenden Preßvergehen. – Vgl. über das deutsche Preßrecht Kloeppel (1894), von Schwarze (4. Aufl. 1903), über das österreichische Geller (5. Aufl. 1894), Austerlitz (1902).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 451.
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